LAWLIFT und Word haben dieselbe Logik:
Zunächst unterscheiden wir zwischen Überschriften und Absätzen. Diesen werden insgesamt bis zu 9 Ebenen zugeordnet.
Sowohl LAWLIFT als auch Word haben Ebenen. Vorliegend sehen wir einen Gesellschaftsvertrag in Word, der der Ebenenstruktur folgt, und denselben Gesellschaftsvertrag in LAWLIFT als Vorlage: Die Überschriften (z.B. I Allgemeine Bestimmungen, 1. Firma, Sitz) sind die Überschriften auf den Ebenen 1 und 2. Die Absätze (z.B. 1.1 Die Firma der Gesellschaft lautet:, 2.1 Gegenstand des Unternehmens ist) sind die Absätze auf der 3. Ebene.
Im Word Dokument ergibt sich bei Betrachtung der Ebenen daraus folgendes:
Für jede Ebene kann man bestimmen, ob es sich um eine Überschrift oder einen Absatz handeln soll.
Dieselbe Logik verfolgt LAWLIFT:
Bei LAWLIFT werden auch Überschriften und Absätze unterschieden:
Durch Ein- und Ausrücken der einzelnen Elemente kann man die Ebenen selbst bestimmen. Sie finden die Option zum Ein- und Ausrücken in der Formatierungsleiste in LAWLIFT.
Man muss beachten, dass Absätze sich IMMER eine Ebene hinter der Überschrift befinden. Befindet sich die Überschrift auf Ebene 1, kann der Absatz höchstens Ebene 2 besetzen.
In LAWLIFT zeigen die vertikalen grauen Linien an der Seite an, auf welcher Ebene das Element steht. Fängt man an zu zählen, muss man immer die erste Überschrift, wenn sie nicht eingerückt ist, als 1 mitzählen.
Stellt man nun das ursprüngliche Word-Dokument und dazugehörige LAWLIFT-Vorlage nebeneinander ist bestätigt, dass die Logik, die hinter LAWLIFT steckt, sich mit der des Worddokuments deckt: